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Angebote
DM Gold 24kt
Diskussionen
Bürgschaft
Die Bürgschaft
ist ein einseitig verpflichtender Vertrag,
durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger
eines Dritten (des so genannten Hauptschuldners) verpflichtet, für
die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen. Der
Gläubiger will sich durch die Bürgschaft für den Fall
einer Zahlungsunfähigkeit
seines Schuldners absichern. Meistens handelt es sich bei dem Dritten
um einen Kreditnehmer
und bei dem Gläubiger um ein Kreditinstitut,
welches das Darlehen
gewährt.
Oftmals kommt eine
Bürgschaft durch einen geplanten Immobilienkauf gegenüber
der Kreditgebenden Bank, wenn selber z.B. nicht genügend
Eigenkapital zur Verfügung steht, zu stande.