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Diskussionen
Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie
(WoP) ist eine staatliche Subvention
in Deutschland. Neben der 2006 ausgelaufenen Eigenheimzulage
und der Arbeitnehmersparzulage
ist sie eine Säule der Wohnungsbauförderung.
Anspruch auf
Wohnungsbauprämie haben gemäß
Wohnungsbau-Prämiengesetz
alle in Deutschland unbeschränkt
steuerpflichtigen Personen ab 16 Jahren oder Vollwaisen
unabhängig vom Alter, wenn sie prämienbegünstigte
Aufwendungen leisten und die Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Als Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus
sind begünstigt (§ 2
WoPG):
a) Beiträge an Bausparkassen,
um später z.B. Eigenkapital für eine Immobilie vorzuweisen
b) Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an Bau- und
Wohnungsgenossenschaften
c) Beiträge zu Sparverträgen. Die eingezahlten
Sparbeiträge und die Prämien müssen zum Bau oder
Erwerb selbst genutzten Wohneigentums
(oder zum Erwerb eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts)
verwendet werden
d) Beiträge nach der Art von Sparverträgen, die mit
Wohnungs- und Siedlungsunternehmen zum Zwecke einer
Kapitalansammlung abgeschlossen werden.
Wichtig: Die eingezahlten Beiträge und die Prämien
müssen zum Bau oder Erwerb selbst genutzten Wohneigentums /
Immobilie (bzw. eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts)
verwendet werden.